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Das Bayerische Rote Kreuz ist gemäß Gesetz über die Rechtsstellung des Bayerischen Roten Kreuzes vom 16.07.1986, geändert durch Gesetz vom 27.12.1999, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in München. Weiteres wird in der BRK-Satzung geregelt. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium des Inneren.Das Bayerische Rote Kreuz, KdöR, wird gesetzlich vertreten durch den Präsidenten. Der Präsident wird im örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich der Bezirks- (§§ 33 und 34 der BRK-Satzung) und Kreisverbände (§§23 und 24 der BRK-Satzung) durch deren jeweiligen Vorsitzenden vertreten.